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ERSATZFÜLLUNG

Im Sinne der Verordnung §81 und folgend des Gesetzes Nr. 435/2004 Smml. über die Beschäftigung ist jeder Arbeitgeber mit mehr als 25 Arbeitnehmern in einem Arbeitsverhältnis verpflichtet 4 % behinderte Personen zu beschäftigen. Falls der Arbeitgeber diesen Pflichtanteil nicht erfüllt, hat er eine Steuerpflicht einer Finanzabführung ins Staatshaushalt. Dieser uneffektiven Abführung können Sie sich entziehen, indem Sie Erzeugnisse bei dem Arbeitgeber bestellen, der mehr als 50 % behinderte Arbeitnehmer beschäftigt.

Im Falle des Interesses an näheren Informationen kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 777 740 241.

Berechnungskalkulator der Ersatzfüllung

Berechnen Sie die Höhe der Abführung ins Staatshaushalt/Ersatzfüllung, Sie sehen selbst, welchen Betrag Sie monatlich sparen können.
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